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   BFH, 10.12.2008 - VI R 56/06   

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https://dejure.org/2008,18447
BFH, 10.12.2008 - VI R 56/06 (https://dejure.org/2008,18447)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2008 - VI R 56/06 (https://dejure.org/2008,18447)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - VI R 56/06 (https://dejure.org/2008,18447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses

  • Judicialis

    FGO § 74; ; FGO § 126 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 74; FGO § 126 Abs. 1
    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Aussetzung des Klageverfahrens vor dem Finanzgericht aufgrund eines anhängigen Revisionsverfahrens zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit der Aufwandspauschalen von Bundestagsabgeordneten

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässigkeit der Revision wegen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 74, EStG § 9, EStG § 9a, GG Art 3 Abs 1, AbgG § 11 Abs 2
    Abgeordneter; Aussetzung des Verfahrens; Ermessen; Kostenpauschale; Verfassungswidrigkeit; Werbungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04

    Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Abgeordnetenpauschale

    Auszug aus BFH, 10.12.2008 - VI R 56/06
    Sie beantragten unter Hinweis auf das vor dem Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. VI R 81/04 anhängige Revisionsverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit der Aufwandspauschalen von Bundestagsabgeordneten, die Klageverfahren vor dem FG nach § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen und die Steuer in der Weise herabzusetzen, dass eine steuerfreie Pauschale wie bei Bundestagsabgeordneten berücksichtigt werde.

    Das FG entschied, das Verfahren nicht im Hinblick auf das beim BFH unter dem Az. VI R 81/04 anhängige Revisionsverfahren auszusetzen und wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1168 veröffentlichten Gründen des Verfahrens 14 K 3496/04 ab.

    Nachdem der erkennende Senat mit Urteil vom 11. September 2008 über das Revisionsverfahren VI R 81/04 entschieden hatte, wurden die Verfahrensbeteiligten darauf hingewiesen, dass das Revisionsbegehren der Kläger nun gegenstandslos geworden sei.

    die finanzgerichtliche Entscheidung aufzuheben und die Sache an das FG mit der Maßgabe zurückzuverweisen, dass das Klageverfahren bis zur Entscheidung des BFH in dem Rechtsstreit VI R 81/04 ruht.

  • BFH, 10.12.2008 - VI R 55/06

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses

    Auszug aus BFH, 10.12.2008 - VI R 56/06
    Zur weiteren Begründung wird auf die zwischen denselben Beteiligten ergangene Entscheidung des Senats in der Sache VI R 55/06 vom 10.12.2008 verwiesen.
  • FG Köln, 18.04.2005 - 14 K 3496/04

    Abzugsfähigkeit von Auslagenpauschalen eines Abgeordneten als Werbungskosten;

    Auszug aus BFH, 10.12.2008 - VI R 56/06
    Das FG entschied, das Verfahren nicht im Hinblick auf das beim BFH unter dem Az. VI R 81/04 anhängige Revisionsverfahren auszusetzen und wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1168 veröffentlichten Gründen des Verfahrens 14 K 3496/04 ab.
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